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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | Bayer-Monsanto-Deal verhindern! | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
mit
der geplanten Übernahme von Monsanto durch Bayer könnte schon bald der
größte Agrarkonzern der Welt entstehen. Die Übermacht des neuen
Agrarriesen macht selbst der EU-Kommission Sorgen. So äußerte
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im vergangenen Jahr große
Bedenken gegenüber den Fusionsplänen.
Doch nun deutete sie an, dass sie Anfang April ihren Segen für die Konzern-Ehe geben könnte.
Tatsächlich hat Bayer in der Zwischenzeit Teile seines Pestizid- und
Saatgutgeschäfts verkauft, um die Einwände der Kommissarin zu
zerstreuen. Dies ändert allerdings kaum etwas an der enormen
Konzentration auf dem Agrarmarkt, die sich durch die Übernahme noch
weiter verschärfen wird.
Frau Vestager gilt als vergleichsweise
offen für die Anliegen der BürgerInnen. Wenn wir ihr jetzt zeigen, wie
viele Menschen den Zusammenschluss von Monsanto und Bayer ablehnen,
könnte dies den Ausschlag für ihre Entscheidung geben.
Die Zukunft unserer Ernährung darf nicht in Händen weniger Mega-Konzerne liegen!
Machen Sie jetzt mit bei unserer Aktion „Schluss mit dem Agrar-Monopoly“ und schreiben Sie Frau Vestager! | | | | | | | | | Agrarministerium verteidigt Glyphosat-Plagiat | | | | | | | Im
Herbst 2017 kam ans Licht, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) wesentliche Teile seiner Bewertung des Unkrautvernichters
Glyphosat direkt aus dem Antrag des Herstellers Monsanto abgeschrieben
hat. Deshalb reichten wir im Oktober Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des BfR, Prof. Dr. Dr. Hensel, ein.
Nun
haben wir die Antwort auf unsere Beschwerde erhalten: Laut
Bundeslandwirtschaftsministerium liege keine Dienstpflichtverletzung
vor. Es sei nämlich „üblich und anerkannt“, Bewertungen eines
Antragstellers zu übernehmen. Die EU-Richtlinien, die vorgeben, dass
dies zumindest kenntlich gemacht werden muss, seien nicht
rechtsverbindlich. Daher müsse sich das BfR auch nicht daran halten.
Unsere Bedenken wurden durch das Ministerium nicht ausgeräumt, sondern nur verschärft: Wie
viel Verlass ist auf das Urteil der Behörden, wenn es bei Pestiziden
gängige Praxis ist, die Bewertung des Herstellers zu kopieren?
Klarheit könnte nun von anderer Seite geschaffen werden: Das
EU-Parlament hat beschlossen, einen Sonderausschuss einzurichten, der
das fragwürdige Zustandekommen der Wiederzulassung von Glyphosat
untersuchen soll.
Mehr dazu in unserer aktuellen Meldung. | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
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